Wenn Sie von einer psychischen Einschränkung betroffen sind, welche sich auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirkt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich Unterstützung zu organisieren.
Informieren Sie Ihre therapeutische Fachperson. Sie hilft Ihnen dabei, eine Anmeldung oder Früherfassung an die IV Stelle Ihres Kantons zu senden. Sie können dies auch selbst tun (www.ivbe.ch). Der Sozialdienst kann Ihnen ebenfalls bei der Arbeitsintegration zur Seite stehen – sprechen Sie Ihre zuständige Sozialarbeiterin darauf an. Möchten Sie die berufliche Integration ohne Unterstützung durch eine Sozialversicherung selber finanzieren, dann melden Sie sich persönlich beim Job Coach Placement.
Mittels Coaching werden Sie in jeder Phase Ihrer beruflichen Entwicklung durch Fachpersonen unterstützt und begleitet.
Für alle Fragen oder Anliegen rund um die berufliche Integration steht Ihnen die Sprechstunde Arbeitsintegration oder das Sekretariat des Job Coach Placement zur Verfügung. |